Hundeausbildung im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. grundsätzlich unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.

Download
Hundeausbildung im SV.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.1 MB

Die aktuellenTeilnahmebedingungen für die LG-FH

sind:

Maßgebend sind grundsätzlich die

"Bestimmungen über die Durchführung von Auscheidungs- und Siegerprüfungen des SV"

mit folgender Ergänzung für die LG Westfalen:

 

Teilnahmeberechtigt an der LG-Fährtenhundprüfung Westfalen sind nur SV- Mitglieder der LG-Westfalen mit rassereinen Deutsche Schäferhunden, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Anhangregister eingetragen sind und zum Zeitpunkt der Meldung das Ausbildungskennzeichen FH 2 aufweisen. Ist der Eigentümer des Hundes nicht der Hundeführer, so muss auch für diesen die Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein nachgewiesen werden.

Gehört ein OG-Mitglied mehreren Ortsgruppen innerhalb einer LG an, muss es sich für eine OG entscheiden. Es muss jedoch im Laufe eines Kalenderjahres für alle anstehenden Qualifikationen für dieselbe OG starten.

OG-Mitgliedern kann die Meldung durch die OG zur LG-FH nicht grundlos verweigert werden.

Auf der LG-FH kann ein Teilnehmer mit maximal 2 Hunden starten. Für die weiterführende Veranstaltung kann er sich jedoch nur mit einem Hund qualifizieren.

 

LG Westfalen 3 Merkblatt LG- FH

 

Als Qualifikation ist der Nachweis von einer mit mindestens der Note "Gut" abgelegten FH-2 Prüfung unter einem SV-Richter erforderlich.

Es werden alle Prüfungen als Qualifikation anerkannt, insofern sie nach der SV-BFH des Vorjahres abgelegt wurden.

Ebenso wird für die LG-Teilnehmer der SV-BFH des Vorjahres die bestandene Teilnahme der SV-BFH als Qualifikation anerkannt.

Das Siegerteam der LG-FH des Vorjahres ist ohne Qualifikation startberechtigt.

Bei Jugendlichen ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten schriftlich erforderlich.

Die Anmeldung ist nur gültig mit Bestätigung durch die zuständige Ortsgruppe. Hundeführer mit Hunden, deren Eigentümer in einer anderen LG ansässig sind, müssen für die Zulassung die Genehmigung der externen Landesgruppe einholen.

 

Für die Anmeldung sind ausschließlich die LG- eigenen Meldeformulare zu verwenden.

Hier geht es zum Download : Meldeschein LG FH

 

Stand Oktober 2015 mit Gültigkeit ab Saison 2016


Meldeschluss: 25.09.2016 um 14:00 Uhr

Auslosung :

Die Auslosung findet am Sonntag den 25.09.2016  um 17:00 Uhr im Vereinsheim der SV OG Ahlen statt!

 

 

Meldestelle :

Gudrun Pöpsel

Tel.: 0171 41 36 79 4

E-mail: gudrunp.og@googlemail.com